{"id":28,"date":"2023-04-24T11:50:32","date_gmt":"2023-04-24T09:50:32","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.at-tubetec.de\/?page_id=28"},"modified":"2023-08-23T15:23:58","modified_gmt":"2023-08-23T13:23:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.at-tubetec.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and conditions"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"28\" class=\"elementor elementor-28\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-09f93b0 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"09f93b0\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f76520f elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f76520f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">General terms and conditions<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1ae8613 e-n-tabs-mobile elementor-widget elementor-widget-n-tabs\" data-id=\"1ae8613\" data-element_type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;tabs_justify_horizontal&quot;:&quot;stretch&quot;,&quot;horizontal_scroll&quot;:&quot;disable&quot;}\" data-widget_type=\"nested-tabs.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"e-n-tabs\" data-widget-number=\"28214803\" aria-label=\"Tabs. Open items with Enter or Space, close with Escape and navigate using the Arrow keys.\">\n\t\t\t<div class=\"e-n-tabs-heading\" role=\"tablist\">\n\t\t\t\t\t<button id=\"e-n-tab-title-282148031\" class=\"e-n-tab-title\" aria-selected=\"true\" data-tab-index=\"1\" role=\"tab\" tabindex=\"0\" aria-controls=\"e-n-tab-content-282148031\" style=\"--n-tabs-title-order: 1;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"e-n-tab-title-text\">\n\t\t\t\tEinkaufs- &amp; Lieferbedingungen\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/button>\n\t\t\t\t<button id=\"e-n-tab-title-282148032\" class=\"e-n-tab-title\" aria-selected=\"false\" data-tab-index=\"2\" role=\"tab\" tabindex=\"-1\" aria-controls=\"e-n-tab-content-282148032\" style=\"--n-tabs-title-order: 2;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"e-n-tab-title-text\">\n\t\t\t\tVerkaufs- &amp; Lieferbedingungen\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/button>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<div class=\"e-n-tabs-content\">\n\t\t\t\t<div id=\"e-n-tab-content-282148031\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"e-n-tab-title-282148031\" data-tab-index=\"1\" style=\"--n-tabs-title-order: 1;\" class=\"e-active elementor-element elementor-element-a6702d2 e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"a6702d2\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0aadd2f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"0aadd2f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"page\" title=\"Page 1\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><h2>EINKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN<\/h2><p>der Firma<\/p><p><strong>AT-Tec Attendorner Tube-Tec GmbH Benzstra\u00dfe 24, 57439 Attendorn<\/strong><\/p><h3>I. Allgemeines &#8211; Geltungsbereich<\/h3><ol><li>Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Ein- kaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, es wird ausdru\u0308cklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.<br \/>Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.<\/li><li>Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausfu\u0308hrung des Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen.<\/li><li>Unsere Einkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten nur gegenu\u0308ber Unternehmern gema\u0308\u00df \u00a7 310, Abs. 1 BGB.<\/li><\/ol><h3>II. Angebot &#8211; Angebotsunterlagen<\/h3><ol><li>Der Lieferant hat zur wirksamen Annahme unserer Bestellung innerhalb einer Frist von acht Tagen die Bestellung schriftlich zu besta\u0308tigen.<br \/>Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Besta\u0308tigung, ko\u0308nnen wir von der Bestellung zuru\u0308cktreten. Der Lieferant hat sich genau an unsere Bestellung zu halten und im Fall von Abweichungen ausdru\u0308cklich darauf hinzuweisen.<\/li><li>An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Ei- gentums- und Urheberrechte vor; sie du\u0308rfen Dritten ohne unsere ausdru\u0308ckliche schriftliche Zu- stimmung nicht zuga\u0308nglich gemacht werden. Sie sind ausschlie\u00dflich fu\u0308r die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zuru\u0308ckzugeben. Dritten gegenu\u0308ber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt erga\u0308nzend die Re- gelung von Ziffer IX (4).<\/li><li>Angebote des Lieferanten sind unentgeltlich und begru\u0308nden fu\u0308r uns keine Verpflichtung.<\/li><\/ol><h3>III. Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3><ol><li>Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis Lieferung \u201efrei Haus\u201c zu der von uns bestimmten Lieferadresse einschlie\u00dflich Verpackung ein. Die Ru\u0308ckgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.<\/li><li>Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.<\/li><li>Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung zuzusenden und nicht der Ware beizufu\u0308gen. Sie mu\u0308ssen unsere Bestellnummer, das Bestelldatum, die Artikel- und die Lieferantennummer enthalten; fu\u0308r alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, sobald er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.<\/li><li>Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Rechnungseingang rein netto. Zahlen wir innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungseingang, sind wir berechtigt, 3 % Skonto abzuziehen.<\/li><li>Mit Ausnahme eines verla\u0308ngerten Eigentumsvorbehaltes bei der Lieferung ist der Lieferant nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Forderungen gegen uns an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"layoutArea\">\u00a0<\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Page 2\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><h3>IV. Lieferzeit<\/h3><ol><li>Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.<\/li><li>Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzu\u0308glich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umsta\u0308n- de eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Liefer- zeit nicht eingehalten werden kann.<\/li><li>Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Anspru\u0308che zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadenersatz statt der Leis- tung und Ru\u0308cktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, auch nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.<\/li><li>Sofern wir in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten, beschra\u0308nkt sich der dem Lieferanten zustehende Aufwendungsersatzanspruch auf 0,5 % des Lieferwertes pro vollendete Woche, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrla\u0308ssigkeit beruht.<\/li><li>Teillieferungen sind nur mit unserer Zustimmung zula\u0308ssig.<\/li><\/ol><h3>V. Gefahrenu\u0308bergang &#8211; Dokumente<\/h3><ol><li>Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu der von uns bestimmten Lieferadresse zu erfolgen.<\/li><li>Scha\u0308den an der bestellten Ware durch unsachgema\u0308\u00dfe Verpackung gehen zu Lasten des Liefe- ranten.<\/li><li>Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Be- stellnummer anzugeben; unterla\u0308sst er dies, so sind Verzo\u0308gerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.<\/li><\/ol><h3>VI. Ma\u0308ngeluntersuchung, Ma\u0308ngelhaftung, Verja\u0308hrung<\/h3><ol><li>Der Lieferant ist verpflichtet, seine Ware auf gleich bleibende Qualita\u0308t und Sicherheit zu pru\u0308- fen. Er hat eine Warenausgangskontrolle zu fu\u0308hren.<\/li><li>Zu einer Wareneingangskontrolle sind wir nicht verpflichtet; wir pru\u0308fen lediglich stichproben- weise. Offenkundige Ma\u0308ngel haben wir innerhalb von zehn Arbeitstagen, gerechnet ab Wa- reneingang oder bei versteckten Ma\u0308ngeln ab Entdeckung dem Lieferanten anzuzeigen.<\/li><li>Die gesetzlichen Ma\u0308ngelanspru\u0308che stehen uns ungeku\u0308rzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung, bleibt ausdru\u0308cklich vorbehalten.<\/li><li>Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Ma\u0308ngelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedu\u0308rftigkeit besteht.<\/li><li>Die Verja\u0308hrungsfrist betra\u0308gt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenu\u0308bergang, sofern nicht die bestellte Ware entsprechend ihrer u\u0308blichen Verwendungsweise fu\u0308r ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Sodann betra\u0308gt die Verja\u0308hrungsfrist fu\u0308nf Jahre, gerechnet ab Gefahrenu\u0308bergang.<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"layoutArea\">\u00a0<\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Page 3\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><h3>VII. Produkthaftpflicht &#8211; Freistellung &#8211; Haftpflichtversicherungsschutz<\/h3><ol><li>Soweit der Lieferant fu\u0308r einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns inso- weit von Schadenersatzanspru\u0308chen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverha\u0308ltnis selbst haftet.<\/li><li>Im Rahmen seiner Haftung fu\u0308r Schadensfa\u0308lle im Sinne von Ziffer 1 ist der Lieferant auch ver- pflichtet, etwaige Aufwendungen gem. \u00a7\u00a7 683, 670 BGB sowie gem. \u00a7\u00a7 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgefu\u0308hrten Ru\u0308ckrufakti- on ergeben. U\u0308ber Inhalt und Umfang der durchzufu\u0308hrenden Ru\u0308ckrufma\u00dfnahmen werden wir den Lieferanten \u2013 soweit mo\u0308glich und zumutbar \u2013 unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stel- lungnahme geben. Unberu\u0308hrt bleiben sonstige gesetzliche Anspru\u0308che.<\/li><li>Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 \u20ac (in Worten: fu\u0308nf Millionen EURO) pro Personenschaden\/Sachschaden \u2013 pauschal \u2013 zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadenersatzanspru\u0308che zu, so blei- ben diese unberu\u0308hrt.<\/li><li>Der Lieferant ist verpflichtet, alle Konstruktions- und Produktionsunterlagen bezu\u0308glich der gelieferten Ware elf Jahre aufzubewahren und im Falle unserer Inanspruchnahme aus einer Produkthaftung uns zur Verfu\u0308gung zu stellen.<\/li><\/ol><h3>VIII. Schutzrechte<\/h3><ol><li>Der Lieferant steht dafu\u0308r ein, dass im Zusammenhang mit einer Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.<\/li><li>Werden wir von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflich- tet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Anspru\u0308chen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten \u2013 ohne Zustimmung des Lieferanten \u2013 irgendwelche Vereinbarun- gen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschlie\u00dfen.<\/li><li>Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwach- sen.<\/li><li>Die vorstehenden Bestimmungen der Ziffern 1 bis 3 gelten nicht, soweit der Lieferant die Lie- fergegensta\u0308nde nach von uns u\u0308bergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkom- menden sonstigen Beschreibungen oder Angaben von uns hergestellt hat und nicht wei\u00df oder im Zusammenhang mit dem von ihm entwickelten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass da- durch Schutzrechte verletzt werden. Insoweit stellen wir den Lieferanten von allen Anspru\u0308- chen Dritter frei.<\/li><li>Die Verja\u0308hrungsfrist betra\u0308gt 10 Jahre, gerechnet ab Vertragsabschluss.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><h3>IX. Eigentumsvorbehalt &#8211; Beistellung &#8211; Werkzeuge &#8211; Geheimhaltung<\/h3><\/div><\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Page 4\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><ol><li>Sofern wir Teile dem Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verar- beitungen oder Umbildungen durch den Lieferanten werden fu\u0308r uns vorgenommen. Wird un- sere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geho\u0308renden Gegensta\u0308nden verarbeitet, so erwer- ben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verha\u0308ltnis des Wertes unserer Sache (Ein- kaufspreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegensta\u0308nden zur Zeit der Verarbeitung.<\/li><li>Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht geho\u0308renden Gegensta\u0308nden un- trennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verha\u0308ltnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zzgl. Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegensta\u0308nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Liefe- rant uns anteilma\u0308\u00dfig Miteigentum u\u0308bertra\u0308gt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum fu\u0308r uns.<\/li><li>An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werk- zeuge ausschlie\u00dflich fu\u0308r die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Liefe- rant ist verpflichtet, die uns geho\u0308renden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlscha\u0308den zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entscha\u0308digungsanspru\u0308che aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche War- tungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzufu\u0308hren. Etwaige Sto\u0308rfa\u0308lle hat er uns sofort anzuzeigen; un- terla\u0308sst er dies schuldhaft, so bleiben Schadenersatzanspru\u0308che unberu\u0308hrt.<\/li><li>Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten du\u0308rfen sie nur mit un- serer ausdru\u0308cklichen Zustimmung offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn insoweit das in den u\u0308berlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungs- wissen allgemein bekannt geworden ist.<\/li><li>Soweit die uns gem. Ziffer 1 und\/oder Ziffer 2 zustehenden Sicherungsrechte dem Einkaufs- preis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10 % u\u0308bersteigen, sind wir auf Verlangen des Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl ver- pflichtet.<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"layoutArea\">\u00a0<\/div><\/div><div class=\"page\" title=\"Page 5\"><div class=\"layoutArea\"><div class=\"column\"><h3>X. Werbung<\/h3><p>Auf die mit uns bestehende Gescha\u0308ftsverbindung darf in Informations- und Werbematerial nicht ohne unsere vorherige ausdru\u0308ckliche schriftliche Zustimmung Bezug genommen werden.<\/p><h3>XI. Erfu\u0308llungsort &#8211; Gerichtsstand &#8211; anzuwendendes Recht<\/h3><ol><li>Erfu\u0308llungsort ist der Ort unseres Betriebssitzes bzw. der von uns genannte Bestimmungsort.<\/li><li>Gerichtsstand ist bei Vertra\u0308gen mit Kaufleuten und juristischen Personen bei dem fu\u0308r unseren Firmensitz zusta\u0308ndigen Gericht.<\/li><li>Fu\u0308r alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p>Stand der Einkaufsbedingungen: November 2016<\/p><\/div><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div id=\"e-n-tab-content-282148032\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"e-n-tab-title-282148032\" data-tab-index=\"2\" style=\"--n-tabs-title-order: 2;\" class=\"elementor-element elementor-element-76749ef e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"76749ef\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-eca3e91 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"eca3e91\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN<\/h2><p class=\"p2\">der Firma<\/p><p class=\"p2\"><strong>AT-Tec Attendorner Tube-Tec GmbH<\/strong><\/p><p class=\"p2\"><strong>Benzstra\u00dfe 24, 57439 Attendorn<\/strong><\/p><h3 class=\"p2\">1. Allgemeines \u2013 Geltungsbereich<\/h3><p class=\"p2\">1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Auftr\u00e4ge, Lieferungen und Leistungen; sie gelten auch fu\u0308r alle ku\u0308nftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdru\u0308cklich vereinbart werden.<\/p><p class=\"p2\">1.2 Die Gesch\u00e4ftsbedingungen unserer Kunden werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren Leistungs- und Lieferbedingungen u\u0308bereinstimmen oder von uns im Einzelfall schriftlich ausdru\u0308cklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden.<\/p><p class=\"p2\">1.3 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenu\u0308ber Unternehmern, juristischen Personen und Sonderverm\u00f6gen des \u00f6ffentlichen Rechts im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.<\/p><h3 class=\"p2\">2. Angebot und Angebotsunterlagen<\/h3><p class=\"p2\">2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.<\/p><p class=\"p2\">2.2 Angebote, Kostenanschl\u00e4ge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferungsunterlagen du\u0308rfen unbefugten Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum. Auftr\u00e4ge, Abreden, Zusicherungen usw. unserer Vertreter bedu\u0308rfen schriftlicher Best\u00e4tigung. Vertragspflichten entstehen fu\u0308r uns erst aufgrund unserer Auftragsbest\u00e4tigung oder dadurch, dass wir mit der Auftragsausfu\u0308hrung beginnen.<\/p><p class=\"p2\">2.3 Beanstandungen von Best\u00e4tigungen sind unverzu\u0308glich, sp\u00e4testens innerhalb einer Woche, schriftlich vorzunehmen.<\/p><p class=\"p2\">2.4 Alle Angaben, wie Ma\u00dfe, Gewichte, Gu\u0308tezusicherung, Abbildungen, Muster, Beschreibungen, Skizzen usw. in Angeboten, Katalogen und sonstigen Drucksachen sind nur ann\u00e4hernd, jedoch bestm\u00f6glich ermittelt, es sei denn, dass sie in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdru\u0308cklich als verbindlich bezeichnet werden. Die \u00dcbereinstimmung von Kunden beigestellten Materials und von Halbfabrikaten mit vertraglichen Spezifikationen oder u\u0308bergebenen Zeichnungen und Mustern wird von uns nur bei ausdru\u0308cklicher schriftlicher Vereinbarung u\u0308berpru\u0308ft.<\/p><p class=\"p2\">2.5 Abschlu\u0308sse des Au\u00dfendienstes sowie telefonische Abmachungen bedu\u0308rfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p><h3 class=\"p2\">3. Preise \u2013 Zahlungsbedingungen<\/h3><p class=\"p2\">3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk, zuzu\u0308glich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Lieferungen ab Werk werden die Preise nach den Bedingungen der am Liefertag gu\u0308ltigen Preisliste des Lieferwerks ermittelt.<\/p><p class=\"p2\">3.2 Bei Kleinstauftr\u00e4gen sind der jeweils aktuelle Mindestauftragswert und Mindestpositionswert zu beachten.<\/p><p class=\"p2\">3.3 Eine Ru\u0308cknahme von ordnungsgem\u00e4\u00df gelieferter und fehlerfreier Ware kommt nur aufgrund einer ausdru\u0308cklichen schriftlichen Vereinbarung und nur bei Ru\u0308cksendung unseres Warenausgangskontrollscheines in Betracht. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Ru\u0308cknahme besteht nicht. Die Modalit\u00e4ten einer etwaigen Ru\u0308cknahme bleiben einer separaten schriftlichen Regelung vorbehalten.<\/p><p class=\"p2\">3.4 Unseren Preisen liegen die gegenw\u00e4rtigen u\u0308blichen und gu\u0308ltigen Kalkulationsfaktoren zugrunde. Wenn sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Lieferterminen Lohn- und Gehaltstarife der metallverarbeitenden Industrie oder die Kosten des Vormaterials, fu\u0308r Energie, Hilfs- und Betriebsstoffe ver\u00e4ndern, sind wir berechtigt die Preise nach Ermessen entsprechend dem Verh\u00e4ltnis der Kosten\u00e4nderung anzupassen.<\/p><p class=\"p2\">3.5 Alle Rechnungen sind ohne abweichende Vereinbarungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu zahlen.<\/p><p class=\"p2\">3.6 Werden eigene oder fremde Akzepte gegeben, so gehen die Wechselsteuern und Diskontspesen zu Lasten des K\u00e4ufers. Zahlungen durch Wechsel gelten nicht als Barzahlung und haben keinen Anspruch auf Kassaskonto. Die Hereinnahme eigener oder fremder Akzepte behalten wir uns vor.<\/p><p class=\"p2\">3.7 Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt der Einl\u00f6sung gut gebracht. Wir u\u0308bernehmen keine Gew\u00e4hr fu\u0308r rechtzeitiges Vorzeigen und Erhebung von Protesten. Im Fall eines Wechselprotestes, sei es eines Eigenakzeptes des Kunden, sei es bei nicht sofortiger Begleichung eines protestierten fremden Akzeptes, werden die Anspru\u0308che aus allen noch laufenden Wechseln ungeachtet, ob es eigene oder fremde Akzepte sind, sofort f\u00e4llig.<\/p><p class=\"p2\">3.8 Angestellte oder Vertreter du\u0308rfen Zahlungen nur aufgrund besonderer Vollmacht entgegennehmen. Soweit gleichwohl Zahlung an solche Personen erfolgt, haben sie nur bei Eingang in unserem Hause schuldbefreiende Wirkung.<\/p><p class=\"p2\">3.9 Lieferung ins Ausland erfolgt, soweit nicht besondere Vereinbarungen bestehen, gegen Vorkasse. Ansonsten hat der Kunde durch seine Bank auf eigene Kosten ein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv er\u00f6ffnen zu lassen, welches zu unseren Gunsten zu stellen ist.<\/p><p class=\"p2\">3.10 Soweit der Kunde mit der Erfu\u0308llung einer Verbindlichkeit in Verzug ger\u00e4t, sind s\u00e4mtliche etwaigen weiteren Forderungen trotz etwaig entgegenstehender Abreden sofort f\u00e4llig. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, u\u0308berschuldet ist, u\u0308ber sein Verm\u00f6gen das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung eines solchen<\/p><p class=\"p2\">Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umst\u00e4nde bekannt werden, die begru\u0308ndete Zweifel an der Kreditwu\u0308rdigkeit des K\u00e4ufers rechtfertigen.<\/p><p class=\"p2\">3.11 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abh\u00e4ngig zu machen oder die gesetzlichen Anspru\u0308che geltend zu machen. Entgegengenommene Wechsel k\u00f6nnen vor Verfall zuru\u0308ckgegeben und sofortige Bezahlung verlangt werden.<\/p><p class=\"p2\">3.12 Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeing\u00e4ngen auf die eine oder auf die andere Schuld uns u\u0308berlassen.<\/p><p class=\"p2\">3.13 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspru\u0308che rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; au\u00dferdem ist der Kunde zur Ausu\u0308bung eines Zuru\u0308ckbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p><p class=\"p2\">3.14 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.<\/p><p class=\"p2\">3.15 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung f\u00e4llig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.<\/p><p class=\"p2\">3.16 Fu\u0308r Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdru\u0308cklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch au\u00dfergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.<\/p><h3 class=\"p2\">4. Liefer- und Leistungszeit<\/h3><p class=\"p2\">4.1 Liefertermine oder \u2013fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, bedu\u0308rfen der Schriftform.<\/p><p class=\"p2\">4.2 Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur voru\u0308bergehend wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen &#8211; hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw. -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzu\u0308glich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfu\u0308llten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten.<\/p><p class=\"p2\">4.3 Wenn die Behinderung l\u00e4nger als 2 Monate dauert, ist unser Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfu\u0308llten Teils vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten. Verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzanspru\u0308che herleiten.<\/p><p class=\"p2\">4.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat unser Kunde fu\u0308r jede vollendete Woche des Verzuges Anspruch auf eine Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 3 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Rechnungswertes. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn ein kaufm\u00e4nnisches Fixgesch\u00e4ft vereinbart wurde, der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht \u2013 ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfu\u0308llungsgehilfen ist uns zuzurechnen \u2013 oder unser Kunde berechtigterweise geltend macht, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfu\u0308llung in Fortfall geraten ist.<\/p><p class=\"p2\">4.5 Fu\u0308r entstehende Wartezeiten wird nicht gehaftet, es sei denn, ein Abhol- oder Anliefertermin wurde von uns verbindlich zugesagt.<\/p><p class=\"p2\">4.6 Die Wahl von Versandwegen und Transportmitteln bleibt unter Ausschluss jeder Haftung mit Ausnahme von grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz uns u\u0308berlassen.<\/p><p class=\"p2\">4.7 Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p><p class=\"p2\">4.8 Haften wir auf Schadenersatz, ist unsere Haftung im Falle der einfachen Fahrl\u00e4ssigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p><p class=\"p2\">4.9 Wegen eines Lieferverzuges kann der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften nur dann zuru\u0308cktreten, wenn wir nicht den Nachweis fehlenden Verschuldens fu\u0308hren k\u00f6nnen.<\/p><h3 class=\"p2\">5. Gefahru\u0308bergang \u2013 Verpackung<\/h3><p class=\"p2\">5.1 An- und Ru\u0308cklieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung unseres Kunden.<\/p><p class=\"p2\">5.2 Die Gefahr fu\u0308r zu bearbeitende Gegenst\u00e4nde des Kunden geht mit dem Verlassen unseres Werkes, sp\u00e4testens jedoch mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtfu\u0308hrer, auf den Kunden u\u0308ber. Wir haften im Hinblick auf Transportsch\u00e4den nur fu\u0308r Vorsatz und fu\u0308r grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung auch fu\u0308r einfache und leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt.<\/p><p class=\"p2\">5.3 Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Kunden durch uns abgeholt, tr\u00e4gt die Transportgefahr der Kunde. Uns ist es freigestellt, diese Gefahr zu versichern.<\/p><p class=\"p2\">5.4 Verpackung wird in jedem Fall berechnet. Bei Post- und Expressgutsendungen 2 % des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 1,00 EUR.<\/p><h3 class=\"p2\">6. M\u00e4ngelhaftung<\/h3><p class=\"p2\">6.1 M.ngelanspru\u0308che des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Ru\u0308geobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p><p class=\"p2\">6.2 Wir gew\u00e4hrleisten fachgerechte Produkterstellung nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden oder allgemein im Entwurf anerkannten DIN-Vorschriften. Fu\u0308r die Erfu\u0308llung produktspezifischer Anforderungen, die sich weder aus den einzelvertraglichen Vorgaben noch aus allgemeinen Kenntnissen nach den anerkannten Regeln der Technik unschwer ableiten lassen, u\u0308bernehmen wir keine Gew\u00e4hrleistung.<\/p><p class=\"p2\">6.3 Soweit ein Mangel vorliegt, ist unser Kunde berechtigt, Nacherfu\u0308llung zu verlangen. Schl\u00e4gt die Nacherfu\u0308llung fehl, so ist unser Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Werklohn zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umst\u00e4nden etwas anderes ergibt.<\/p><p class=\"p2\">6.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadenersatzanspru\u0308che geltend machen kann, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, einschlie\u00dflich Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit unserer Vertreter oder Erfu\u0308llungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vors\u00e4tzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Exzess-Schadenersatzanspru\u0308che sind ausgeschlossen.<\/p><p class=\"p2\">6.5 Soweit die zu liefernde Sache nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt ist, haften wir nur dann im Falle eines Mangels auf Ersatz des Schadens, wenn wir nicht nachweisen, dass wir die Mangelhaftigkeit nicht zu vertreten haben.<\/p><p class=\"p2\">6.6 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Ma\u00dfgabe, dass unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.<\/p><p class=\"p2\">6.7 Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unberu\u0308hrt; dies gilt auch fu\u0308r die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p><p class=\"p2\">6.8 Soweit der Kunde einen Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung hat und stattdessen einen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen vergeblichen Aufwendungen verlangt, bleibt dieser Anspruch nach \u00a7 284 BGB unberu\u0308hrt. Im \u00dcbrigen ist, soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, unsere Haftung ausgeschlossen.<\/p><p class=\"p2\">6.9 Soweit dem Kunden eine Gegenforderung zusteht, die rechtskr\u00e4ftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten ist, steht ihm auch insoweit ein Recht zur Leistungsverweigerung zur Seite. Dieses Leistungsverweigerungsrecht steht dem Kunden daru\u0308ber hinaus auch insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p><p class=\"p2\">6.10 Die Verj\u00e4hrungsfrist fu\u0308r M.ngelanspru\u0308che, die auf einfache Fahrl\u00e4ssigkeit zuru\u0308ckzufu\u0308hren sind, betr\u00e4gt unbeschadet der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistung solcher Anspru\u0308che aus der vorstehenden Ziffer 6.6 zw\u00f6lf Monate, gerechnet ab Gefahru\u0308bergang.<\/p><h3 class=\"p2\">7. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h3><p class=\"p2\">7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 4.4 und Ziffer 6 vorgesehen, ist \u2013 ohne Ru\u0308cksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs \u2013 ausgeschlossen. Das gilt insbesondere fu\u0308r Schadensersatzanspru\u0308che aus Verschulden bei Vertragsabschlu\u00df, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Anspru\u0308che auf Ersatz von Sachsch\u00e4den gem. \u00a7 823 BGB.<\/p><p class=\"p2\">7.2 Soweit eine Schadenersatzhaftung uns gegenu\u0308ber ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfu\u0308llungsgehilfen.<\/p><h3 class=\"p2\">8. Eigentumsvorbehalt<\/h3><p class=\"p2\">8.1 Bis zur Erfu\u0308llung aller Forderungen, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zuku\u0308nftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zuru\u0308ckzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zuru\u0308ck, stellt dies einen Ru\u0308cktritt vom Vertrag dar. Pf\u00e4nden wir die Vorbehaltsware, ist dies ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Ru\u0308cknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages fu\u0308r die Verwertungskosten, ist der Verwertungserl\u00f6s mit den uns vom Kunden geschuldeten Betr\u00e4gen zu verrechnen.<\/p><p class=\"p2\">8.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzufu\u0308hren.<\/p><p class=\"p2\">8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgem\u00e4\u00df im Gesch\u00e4ftsverkehr zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungsu\u0308bereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezu\u0308glich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir erm\u00e4chtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen fu\u0308r dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugserm\u00e4chtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begru\u0308ndet, die Gegenleistung in H\u00f6he der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.<\/p><p class=\"p2\">8.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall fu\u0308r uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Fu\u0308r die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie fu\u0308r die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass der Kunde uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum an dieser Sache u\u0308bertr\u00e4gt; die \u00dcbertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Alleinoder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde fu\u0308r uns.<\/p><p class=\"p2\">8.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzu\u0308glich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfu\u0308r der Kunde.<\/p><p class=\"p2\">8.6 Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % u\u0308bersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.<\/p><h3 class=\"p2\">9. Werkzeuge<\/h3><p class=\"p2\">9.1 Durch die Vergu\u0308tung von Kostenanteilen fu\u0308r Werkzeuge erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf die Werkzeuge; sie verbleiben vielmehr in unserem Eigentum und Besitz.<\/p><p class=\"p2\">9.2 Soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart wurde, verpflichten wir uns, Werkzeuge ein Jahr nach der letzten Lieferung fu\u0308r den Besteller\/Kunden aufzubewahren; im Anschluss sind wir berechtigt, u\u0308ber die Werkzeuge frei zu verfu\u0308gen.<\/p><h3 class=\"p2\">10. Schutzrechte<\/h3><p class=\"p2\">10.1 Stellt uns der Kunde Muster, Zeichnungen oder spezifische Produktherstellungsvorgaben anderer Art zur Verfu\u0308gung, so stellt er uns im Falle von Schutzrechtsverletzungen von Anspru\u0308chen Dritter im Innen- und Au\u00dfenverh\u00e4ltnis frei.<\/p><p class=\"p2\">10.2 Auf unsere Anforderung wird der Kunde im Falle einer solchen Schutzrechtsverletzung gegenu\u0308ber dem Dritten jedwede notwendige Erkl\u00e4rung und\/oder Handlung vornehmen, um unsere Freistellung zu gew\u00e4hrleisten.<\/p><h3 class=\"p2\">11. Anwendbares Recht \u2013 Gerichtsort \u2013 Erfu\u0308llungsort<\/h3><p class=\"p2\">11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p><p class=\"p2\">11.2 Unser Gesch\u00e4ftssitz ist gleichzeitig Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.<\/p><p class=\"p2\">11.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz gleichzeitig Erfu\u0308llungsort.<\/p><p class=\"p2\">Stand der Verkaufsbedingungen: November 2016<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4fts&shy;bedingungen Einkaufs- &#038; Lieferbedingungen Verkaufs- &#038; Lieferbedingungen Einkaufs- &#038; Lieferbedingungen EINKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN der Firma AT-Tec Attendorner Tube-Tec GmbH Benzstra\u00dfe 24, 57439 Attendorn I. 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